FAQ

Allgemeine Fragen

  • Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es im Kino?
    Sie können an allen unseren Kassen (Ticket und Süßwaren) bar in Euro oder Schweizer Franken (ausschließlich CHF-Banknoten, keine Münzen, Rückgeld in Euro) bezahlen. Eine Zahlung mit gängigen EC- und Kreditkarten (VISA, Mastercard) ist ebenfalls möglich. 
    Zahlungen mit der Bankkarte der Schweizer PostFinance sind leider nicht möglich.
  • Wann öffnet das Kino?
    Der Kinopalast öffnet immer 30 Minuten vor Beginn der ersten Vorstellung. Unser Programm finden Sie hier.
  • Welche Bedingungen gelten beim Besuch des Kinopalasts?
    Sie finden unsere Besuchsbedingungen auf unserer Website. Falls Sie Fragen zu den Besuchsbedingungen haben, schicken Sie uns gerne eine Mail an info@domain1.tld.
  • Können Filmposter und andere Dekorationen erworben werden?
    Alle Werbemittel werden uns von den Filmverleihern zur Verfügung gestellt und dürfen leider nicht weitergegeben oder verkauft werden.
  • Kann ein Saal privat oder für eine Firma gemietet werden?
    Gerne stellen wir Ihnen unsere Räumlichkeiten zur Verfügung. Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Wenn Sie weitere Fragen haben, senden Sie uns gerne eine Mail an info@domain1.tld und wir lassen Ihnen genaueren Informationen zukommen.
  • Ich habe etwas im Kino verloren/vergessen. An wen kann ich mich wenden?
    Bitte schreiben Sie uns eine Mail an info@domain1.tld mit einer möglichst genauen Beschreibung des Gegenstandes und der Vorstellung (Tag, Film und Uhrzeit), bei der Sie den Gegenstand verloren haben. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
    Sie können auch jederzeit unser Personal vor Ort fragen. Alle gefundenen Gegenstände sammeln wir zentral bei uns.
  • Welche Gutscheine gibt es im Kinopalast zu erwerben?
    An unseren Kassen können Geschenkkarten erworben werden, die bis zu einem Betrag von 150€ beliebig geladen werden können (Mindestladung 10€). Mit diesen Geschenkkarten können vor Ort (nicht online) sowohl Tickets als auch Süßwaren bezahlt werden. Falls Sie möchten, können Sie für 2,50€ zusätzlich eine passende Geschenkbox im Filmdosendesign erwerben. 
    Außerdem können Sie in unserem Onlineshop Print@Home Gutscheine im Wert von 10€, 20€ und 50€ erwerben die Sie bequem zu Hause ausdrucken können. Diese sind sowohl an unseren Kassen vor Ort als auch im Onlineshop einlösbar.
  • Kann ich meine eigene 3D-Brille mitbringen?
    Ja! Falls Sie bereits bei einem vergangenen Besuch eine 3D-Brille erworben haben, können Sie diese gerne wieder mitbringen. Ansonsten können Sie diese für 1€ an unseren Kassen erwerben.

Kinotickets

  • Wieso wird für einige Filme ein Zuschlag erhoben?
    Im filmbezogenen Zuschlag spiegelt sich die Filmlänge wider (ab 125 Minuten 0,50€/ ab 135 Minuten 1,00€/ ab 150 Minuten 1,50€). Bei Filmen in 3D kommen außerdem 3,00€ Zuschlag hinzu.
  • Bis zu welchem Alter gilt der Kinderpreis?
    Kinder bis einschließlich 11 Jahren (ein Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen) erhalten einen Rabatt von 2,00€ auf den regulären Ticketpreis (am Kino-Dienstag 1,50€).
  • Für wen und wann gilt das „Familienticket“?
    Samstags und sonntags vor 18 Uhr kommen Erwachsene (Mutter, Vater, Oma oder Opa) zum Kinderpreis bei uns ins Kino, sofern mindestens 3 Personen einer direkten Familie mit mindestens einem Kind bis einschließlich 11 Jahren denselben Film besuchen möchten.
    Kommt also zum Beispiel der Opa mit seinen zwei Enkeln (9 und 13 Jahre) am Sonntagmittag ins Kino, so zahlen alle drei nur den um 2,00€ ermäßigten Familienpreis.
  • Bis wann müssen reservierte Tickets abgeholt werden?
    Reservierte Tickets müssen bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt sein, ansonsten verfällt die Reservierung. Bitte beachten Sie dabei, dass es zu Stoßzeiten an unseren Kassen auch zu Wartezeiten kommen kann.
  • Wie kann ich Tickets reservieren?
    Tickets können entweder auf unserer Homepage oder vor Ort im Kinopalast reserviert werden.
  • Wie funktioniert der Kinobesuch mit einem Online-Ticket?
    Beim Kauf eines Online-Tickets erhalten Sie eine E-Mail mit einem QR-Code für alle gekauften Tickets. Mit diesen QR-Codes (entweder digital auf dem Smartphone oder ausgedruckt auf Papier) können Siedirekt zur Süßwarentheke oder an den Einlass gehen. Sie brauchen sich nicht mehr an der Ticketkasse anzustellen!
  • Ich habe beim Online-Kauf keine Bestätigung per Mail erhalten. Was kann ich tun?
    Bitte überprüfen Sie zuerst ihren Spam-Ordner. Hin und wieder kommt es vor, dass die Bestätigung dort landet. In einigen Fällen kann es aber auch an einem Tippfehler in Ihrer E-Mail-Adresse oder einem Fehler in unserem System liegen. Schreiben Sie uns in diesem Fall einfach eine kurze Mail an info@domain1.tld mit ihrem Namen, der Anzahl der Tickets, der Vorstellung für die Sie diese gekauft haben sowie der E-Mail-Adresse unter der Sie den Kauf getätigt haben, dann können wir Ihnen die Kaufbestätigung erneut zukommen lassen. Falls dies zu kurzfristig ist, können Sie sich auch direkt an unser Personal vor Ort wenden.

Programm

  • Wann erscheint das Kinoprogramm?
    Die Kinowoche startet immer donnerstags und wir stellen unser Programm jede Woche neu für Sie zusammen. Die Spielzeiten für die neue Kinowoche werden in der Regel am Montag,spätestens am Dienstag veröffentlicht. Längerfristig geplante Events oder Vorverkäufe großer Filmstarts können jedoch auch schon früher für den Verkauf freigegeben werden.
  • Wie kann ich erfahren, wie lang ein Film noch im Programm ist?
    Leider können wir pauschal keine Auskunft darüber geben, wie lange ein Film noch bei uns im Programm ist, da wir unser Programm wöchentlich planen und immer wieder neu entscheiden müssen, welche der vielen verfügbaren Filme wir in unser Programm aufnehmen.
  • Gibt es Vorstellungen in Originalfassung?
    Ja, immer am Montagabend zeigen wir Ihnen einen der Filme, die wir aktuell im Programm haben, in englischer Originalfassung. Außerdem zeigen wir in unregelmäßigen Abständen unter anderem auch Filme in türkischer, polnischer oder russischer Originalfassung. Über alle kommenden Vorstellungen können Sie sich auf unserer Homepage unter „Kino Original“ informieren.
  • Wie wird entschieden welche Trailer vor einem Film gezeigt werden?
    Die Trailer werden von uns genrespezifisch ausgewählt. Dabei beachten wir natürlich die Altersfreigabe. Vor jedem Film werden immer nur Trailer gezeigt, die höchstens der Freigabe des Films selbst entsprechen. Deshalb werden auch vor Kinderfilmen, die zum Beispiel ab 6 Jahren freigeben sind, nur Trailer gezeigt, die ebenfalls ab 0 oder 6 Jahren freigegeben sind.

Kundenkarte (Moviecard)

  • Welche Vorteile bietet die MovieCard?
    Mit unserer MovieCard erhalten sie eine Vielzahl von Vorteilen:
    - 1,00€ Rabatt auf den Normalpreis bei jedem Ticket (Dienstag (Kinotag) 0,50€)
    - 1,00€ Rabatt auf jedes unserer Menüs an der Süßwarentheke
    - Vorverkaufsgebühr bei Online-Tickets entfällt
    - Neu: 3,00€ Rabatt auf den Normalpreis für alle Filme mit Beginn ab 22:00 Uhr*

    Die Vorteile können nur gewährt werden, wenn die MovieCard mit genügend Guthaben für die vollständige Bezahlung aufgeladen ist. Solange ihr Guthaben ausreicht, erhalten Sie diese Vorteile für den Kauf jedes Tickets und Menüs.

    *ausgenommen Sonderveranstaltungen
  • Wie komme ich zu einer MovieCard?
    Die MovieCard können Sie während unseren Öffnungszeiten an unseren Kassen beantragen. Sie müssen einfach einen Antrag ausfüllen (hier auch online verfügbar) und eine erste Aufladung von mindestens 30€ vornehmen. Bei der Ausgabe wird eine einmalige Gebühr von 2,50€ fällig, welche entfällt, wenn sie mehr als 100€ aufladen.
  • Wie kann man die MovieCard aufladen?
    Die MovieCard kann an jeder unserer Kassen (Süßwaren oder Ticket) aufgeladen werden, wobei die Mindestladung stets 30€ beträgt.
  • Wieso muss der MovieCard-Antrag ausgefüllt werden?
    Die MovieCard ist personalisiert, um zu verhindern, dass das Guthaben durch unberechtigte Personen verbraucht wird und um die Karte bei Verlust neu ausstellen zu können. Um Ihre Daten bei uns speichern zu können, brauchen wir nach den Regeln der DSGVO Ihre Einwilligung. Daher müssen Sie bei der Beantragung das Formular unterschreiben.
  • Wie funktioniert die Bestellung von Online-Tickets mit der MovieCard?
    Bei der Beantragung der MovieCard erhalten sie eine PIN von uns. Zusammen mit der Kartennummer können Sie dann in unserem Onlineshop Tickets ohne die Vorverkaufsgebühr erwerben. Natürlich gelten auch bei der Online-Bestellung die weiteren Vorteile der MovieCard. Bei der ersten Online-Bestellung erstellen Sie dazu einen persönlichen Account und wählen bei der Bezahlung die MovieCard als Zahlungsmittel aus.
  • Was mache ich, wenn mein Guthaben für eine Online-Buchung nicht ausreicht?
    In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit die Karten online zu reservieren, ihre MovieCard vor Ort aufzuladen und ihre Tickets zum MovieCard-Preis zu kaufen. Bitte beachten sie die Abholfrist der Reservation von 30 Minuten.
  • Was passiert, wenn ich meine MovieCard verliere?
    Melden Sie sich bitte umgehend unter info@domain1.tld, wenn Sie Ihre Karte verloren haben. Wir können diese dann sperren und somit verhindern, dass der Finder der Karte das restliche Guthaben verbraucht. Bei Ihrem nächsten Besuch im Kinopalast, können wir Ihnen gegen Vorlage Ihres Personalausweises eine neue Karte ausstellen. Hierfür wird eine Gebühr von 2,50€ fällig.
  • Ich habe meine PIN verloren/vergessen. Was kann ich tun?
    Wenden Sie sich einfach an unser Personal vor Ort, dann können wir Ihnen gegen Vorlage der MovieCard und Ihres Personalausweises eine neue PIN ausstellen.

FSK & Jugendschutz

  • Wieso darf ich mit meinem 2-jährigen Kind keinen Film besuchen, der ab 0 Jahren freigegeben ist (FSK 0)?
    Zum Schutz des Kindes ist ein Kinobesuch mit Kindern unter 3 Jahren auch in Begleitung der Eltern in unserem Kino nicht gestattet. Große, schnelle Bilder, extreme Geräuschkulissen, dunkle Kinosäle und Ansammlungen von mehreren hundert Gästen können Kinder überfordern und verunsichern.
  • Wieso darf ich mit meinem sechsjährigen Sohn einen Film besuchen, der „ab 12 Jahren“ (FSK 12) freigegeben ist aber mit meiner vierzehnjährigen Tochter keinen Film der „ab 16 Jahren“ (FSK 16) freigegeben ist?
    Die Altersfreigaben der FSK sind grundsätzlich bindend. Die einzige Ausnahme dieser Regel stellen Filme mit einer Freigabe „ab 12 Jahren“ (FSK 12) dar. Hier greift die sogenannte „Parental Guidance“-Regelung. Laut dieser dürfen Filme der Freigabestufe FSK 12 von Kindern ab sechs Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigen oder erziehungsbeauftragten Person besucht werden.
  • Gibt es Ausnahmen von der Altersfreigabe (FSK) von Filmen?
    Grundsätzlich sind die von der „Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ (FSK) erteilten Altersfreigaben bindend. Die einzige Ausnahme stellen Filme dar, die „ab 12 Jahren“ (FSK 12) freigegeben sind. Genauere Informationen zu dieser „Parental-Guidance“-Regelung finden Sie in der Antwort zu "Wieso darf ich mit meinem sechsjährigen Sohn einen Film besuchen, der „ab 12 Jahren“ (FSK 12) freigegeben ist..."
  • Sind Kinobetreiber dazu verpflichtet das Alter der Zuschauer zu kontrollieren?
    Ja, die Kinobetreiber sind dazu verpflichtet im Zweifelsfall das Alter anhand des Personalausweises zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass die Altersgrenzen eingehalten werden. Hierzu sind wir nach §11 Jugendschutzgesetz verpflichtet. 
  • Warum kann bei meinem Kind keine Ausnahme von der Altersfreigabe gemacht werden?
    Durch das Jugendschutzgesetz §11 und die FSK-Regelung entzieht der Gesetzgeber den Eltern die Verantwortung, wenn es um öffentliche Veranstaltungen, wie zum Beispiel einen Kinobesuch geht. Das Kino muss sich also an diese gesetzlichen Vorgaben halten und kann hier keine Ausnahmen machen.
  • Was genau ist eine „personensorgeberechtigte Person“?
    Personensorgeberechtigt sind in der Regel die Mutter und/oder der Vater eines Kindes. In Ausnahmenfällen kann dies auch ein Vormund sein.
  • Was genau ist eine „erziehungsbeauftragte Person“?
    Die/Der Erziehungsbeauftragte ist eine volljährige Person, die nachweislich mit der altersgemäßen Aufsicht eines Kindes oder Jugendlichen beauftragt wird und diesen während einer Kinovorstellung begleitet. Der Nachweis erfolgt über eine ausgefüllte Erziehungsbeauftragung (hier zum Download verfügbar) mit beigefügter Ausweiskopie des Elternteils und der erziehungsbeauftragten Person, der die Beauftragung unterschreibt. Der Ausweis der begleiteten Person (Kind/Jugendlicher) muss mitgeführt werden!
  • In welchen Fällen ist eine Erziehungsbeauftragung notwendig?
    Eine Erziehungsbeauftragung ist immer dann notwendig, wenn ein Kind oder Jugendlicher ohne Begleitung eines Elternteils einen Kinofilm besuchen möchte, dessen Altersfreigabe er erfüllt aber der zu einer Uhrzeit endet, zu der er nicht mehr allein im Kino sein darf (genauere Information dazu finden Sie hier). 

Achtung: Die Erziehungsbeauftragung gilt nur für die durch das Jugendschutzgesetz vorgegeben zeitlichen Begrenzungen des Kinobesuchs, nicht aber für die FSK-Regelung. Einzige Ausnahme ist die „Parental Guidance“-Regelung bei Filmen mit der Freigabe FSK 12 für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren (genauere Infos dazu finden Sie hier).

 

Falls Sie noch Fragen zum Jugendschutz offen sind, melden Sie sich gerne unter info@domain1.tld.

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